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«Seinem innersten Wesen nach ist der Mensch ein Geschöpf, das nicht nur arbeitet und denkt, sondern auch singt, tanzt, betet, Geschichten erzählt und feiert.»

Harvey Cox

Künstlerbooking

Zum Öffnen und Herunterladen eines Artikels klicken Sie bitte auf das Acrobat-Icon. Alle mit * gekennzeichneten Artikel sind als kostenloser Kommunikations-Tipp online auf www.musterbriefe.ch (WEKA Verlag) erschienen.
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Künstlerbooking: Was beim Vertrag wichtig ist *
Künstler erhalten für ihre Leistung ein Honorar, womit der Respekt aber noch nicht abgegolten sein sollte. Neben den inszenatorischen Erfordernissen gibt es auch einige zentrale organisatorische Aspekte, die zu beachten sind. Beispielsweise ein professionell aufgesetzter Künstlervertrag, der das geplante Künstlerengagement regelt und die Rechte beider Parteien, die des Veranstalter und die des Künstlers, gewährleistet.
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Künstlerbooking: Wie hoch darf die Gage sein? *
Wie überall stellt sich auch bei der Beurteilung von Gagenforderungen die Frage, was die Gage alles beinhaltet und wie lange der Act dauert, welche Qualität geboten wird. Zudem ist zu beachten, welche Erwartungen der Künstler bezüglich Spesenvergütung und Bezahlung der Gage hat. In diesem Kommunikations-Tipp zeigen wir Ihnen zusammen mit Christian Studer, Bright Entertainment AG, einerseits auf, welche Regelungen üblich sind und welche Gagenforderungen Sie erwarten dürfen, je nach Kunstbranche und Bekanntheit des Künstlers oder des Künstlerensembles.
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Künstlerbooking: SUISA und Quellensteuer *
Künstlergagen sind zwar nicht MWST-pflichtig, sehr wohl ist aber eine Quellensteuer zu entrichten und musikalische Darbietungen der SUISA anzumelden. Oft wird vergessen, dass nicht das Einverständnis des Künstlers massgebend ist, ob ein Auftritt erfolgen kann, entscheidend ist das Einverständnis der SUISA.